
Hinweis zur Barrierefreiheit gemäß BFSG
Die Website zahni.land richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B), insbesondere an Zahnarztpraxen, Dentallabore und zahnmedizinisches Fachpersonal.
Es werden keine Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher im Sinne des § 2 Absatz 2 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) angeboten.
Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet Unternehmen zur barrierefreien Gestaltung bestimmter Produkte und Dienstleistungen. Diese Verpflichtung gilt jedoch ausschließlich für Angebote im B2C-Bereich, also für Leistungen gegenüber Verbrauchern.
Da sich das Angebot von zahni.land ausschließlich an andere Unternehmen richtet (Business-to-Business), unterliegt die Website nicht den gesetzlichen Anforderungen des BFSG. Eine rechtliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung besteht daher aktuell nicht.
Unabhängig davon behalten wir das Thema Barrierefreiheit im Blick. Die freiwillige Umsetzung einzelner barrierefreier Maßnahmen ist möglich und kann insbesondere bei einer zukünftigen Änderung der Zielgruppe oder des Angebots erneut geprüft werden.



